Der Pfarreivermögensverwaltungsrat (PVVR) - ein neues Organ!
09.01.2026 |
Mit der Neuordnung der Pfarreien bzw. Kirchengemeinden in der Erzdiözese Freiburg wurden auch neue Organe errichtet. In der neuen Pfarrei St. Martin Ettlingen soll jetzt der Pfarreivermögensverwaltungsrat eingerichtet werden.
Der Pfarreirat wurde im Oktober 2025 gewählt und hat inzwischen seine Arbeit aufgenommen, ebenso der Verwaltungsvorstand, der aus dem Pfarrer, seinem Stellvertreter sowie dem Pfarreiökonomen und dessen Stellvertreter besteht.
Nun geht es darum, den Pfarreivermögensverwaltungsrat (PVVR) einzurichten und dessen Mitglieder zu berufen. Diese Aufgabe obliegt dem Pfarreirat und soll in seiner Sitzung am 4. März 2026 erfolgen.
Lt. §42 des Pfarreigesetzes besteht dieser aus dem Pfarrer, zwei Mitgliedern des Pfarreirates und vier bis acht weitere Personen, die nicht dem Pfarreirat angehören.
Die Tätigkeit im PVVR ist ehrenamtlich, für Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen gilt das Statut für ehrenamtliches Engagement in der Erzdiözese Freiburg.
Die Amtszeit des PVVR entspricht der Amtszeit des Pfarreirates, also fünf Jahre.
Lt. §42 des Pfarreigesetzes besteht dieser aus dem Pfarrer, zwei Mitgliedern des Pfarreirates und vier bis acht weitere Personen, die nicht dem Pfarreirat angehören.
Die Tätigkeit im PVVR ist ehrenamtlich, für Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen gilt das Statut für ehrenamtliches Engagement in der Erzdiözese Freiburg.
Die Amtszeit des PVVR entspricht der Amtszeit des Pfarreirates, also fünf Jahre.
Anders als der bisherige - vielen bekannte - Stiftungsrat, dem vor allem operative Aufgaben zukamen, fungiert der PVVR als Aufsichtsrat über den Verwaltungsvorstand und insb. über den Pfarreiökonomen. Das ist das Neue an diesem Gremium - sicherlich eine spannende Aufgabe! Die zu berufenen Personen sollten deshalb über eine entsprechende fachliche Expertise verfügen, bes. in wirtschaftlicher, baulicher und steuerlicher Hinsicht, um die vielfältigen Aufgaben (s. § 46 des Pfarreigesetzes) erfüllen zu können.
Wenn Sie sich selbst für die Mitarbeit im PVVR interessieren oder aber geeignete Personen im Blick haben, die Sie vorschlagen wollen, dann bitten wir Sie, dies bis 8. Februar 2026 dem Vorstand des Pfarreirates mitzuteilen (Adresse: Vorstand des Pfarreirates, c/o Pfarramt, Augustin-Kast-Str. 6, 76275 Ettlingen; mail: pfarramt@kath-ettlingen-stadt.de)
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen!
Der Vorstand des Pfarreirates